FAQ – Häufige Fragen
Aufgenommen werden Erwachsene beiderlei Geschlechts mit einer wesentlichen seelischen Behinderung im Sinne des SGB XII, die in erheblichem Umfang an der Teilhabe an der Gesellschaft gehindert sind und der Eingliederungshilfe bedürfen. Voraussetzung ist eine im Vordergrund stehende primäre seelische Erkrankung (z. B. Psychosen, Depressionen, Bipolare Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Suchterkrankungen oder psychiatrische Mehrfachdiagnosen).
Nicht aufgenommen werden Personen mit rein somatischem Pflegebedarf, mit geriatrisch-psychiatrischen Erkrankungen, mit reinen Suchterkrankungen ohne psychische Komorbidität, zeitlich und örtlich desorientierte Menschen sowie Personen, die nicht geh- und/oder stehfähig sind.
Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung werden in der Regel durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 42a SGB XII (besondere Wohnform) oder § 90 SGB IX (aufsuchende Assistenz) übernommen. Voraussetzung ist ein aktueller Kostenübernahmebescheid und Sozialhilfebescheid des zuständigen Leistungsträgers. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Eingliederungshilfe.
Der Aufenthalt im Haus am Blender ist seitens des Trägers zeitlich nicht begrenzt. Die individuelle Verweildauer ergibt sich aus dem jeweiligen Kostenübernahmebescheid des zuständigen Leistungsträgers. Bei einigen Bewohnern handelt es sich um eine vorübergehende Unterbringung mit dem Ziel der Weitervermittlung in eine weniger intensive Wohnform (z. B. ambulant betreutes Wohnen), bei anderen um eine dauerhafte Wohnperspektive.
Der Alltag ist strukturiert und umfasst Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, tagesstrukturierende Maßnahmen (z. B. Arbeits- und Beschäftigungstherapie), therapeutische Einheiten (z. B. IPT nach Brenner, Ergotherapie, Sozialtraining) und individuelle Fördermaßnahmen. Bewohner werden je nach ihren Möglichkeiten in die Haushaltsführung und Tagesstrukturierung einbezogen. Ein Teil der Bewohner nimmt an externen Beschäftigungsangeboten (z. B. WfbM) teil.
Besuche von Angehörigen sind nach Absprache und im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten möglich. Bei einigen Bewohnern kann der Kontakt aus therapeutischen Gründen eingeschränkt sein. Wir beziehen Angehörige – sofern vom Bewohner gewünscht und rechtlich möglich – in wichtige Entscheidungen und Hilfeplangespräche ein.
Bei akuten Krisen (z. B. suizidale Äußerungen, aggressive Eskalationen, schwere psychotische Zustände) reagieren wir sofort mit deeskalierenden Maßnahmen und ggf. der Hinzuziehung von Ärzten oder der Polizei. In schweren Fällen erfolgt eine vorübergehende Einweisung in eine psychiatrische Klinik. Unser Team ist geschult im Umgang mit Krisensituationen und verfügt über klare Notfallpläne.
Bewohner können das Gelände im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten und der jeweiligen Sicherheitsanforderungen verlassen. Bei Bewohnern aus dem forensischen Maßregelvollzug gelten ggf. zusätzliche Auflagen und gerichtliche Weisungen (z. B. Meldepflichten, Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen).
Die medizinische Versorgung erfolgt durch externe Ärzte (Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Hausärzte) in Kooperation mit unserem Team. Bei Bedarf organisieren wir auch Hausbesuche oder die Einweisung in eine Klinik. Es besteht freie Arztwahl. Die Dokumentation der medizinischen Versorgung ist fester Bestandteil unserer Betreuungsplanung.
Besondere Wohnform (§ 42a SGB XII):
Vollstationäres betreutes Wohnen mit engmaschiger Betreuung in einer Wohngruppe. Für Notfälle gibt es eine Nachtbereitschaft. Die Bewohner leben in der Einrichtung und erhalten rundum Unterstützung im Alltag, bei der Tagesstrukturierung und in therapeutischen Belangen.
Aufsuchende Assistenz (§ 90 SGB IX):
Ambulant betreutes Wohnen bieten wir in Wohngruppengruppenform. Die Bewohner erhalten regelmäßig, über die Woche verteilte Fachleistungsstunden. Ihre Anzahl wurde im Rahmen von Hilfeplankonferenzen und Gesamtplangesprächen festgelegt. Die Bewohner sind aber trotz Unterstützung durch unser Team in höherem Maße selbstständig.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren ein Aufnahmegespräch und unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Voraussetzung für eine Aufnahme sind ein aktueller fachärztlicher Bericht, ein Sozialbericht, die Erteilung von Schweigepflichtentbindungen und ein Kostenübernahmebescheid.
Auf Wunsch wird ein ein- bis zweiwöchiges, kostenfreies Probewohnen angeboten, um die Eignung der Einrichtung für den Interessenten und die Eignung des Interessenten für die Einrichtung zu prüfen.
Bei Bewohnern aus dem Maßregelvollzug (§ 63, § 64 StGB) müssen bereits über einen längeren Zeitraum Lockerungsmaßnahmen erfolgt sein (z. B. freier Ausgang ohne Begleitung). Vor der Entscheidung über eine Aufnahme werden das Unterbringungsurteil, ein aktuelles Gefährlichkeitsgutachten und ggf. Bewährungsauflagen geprüft. Die Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen forensischen Ambulanzen, Bewährungshilfe- bzw. Führungsaufsichtsstellen.
Wir bieten ein breites Spektrum an therapeutischen Maßnahmen:
- Sozialtraining und Bezugspflege: Aufbau stabiler Arbeitsbeziehungen, Training lebenspraktischer Fähigkeiten, Unterstützung im Alltag.
- IPT nach Brenner: Gruppentherapeutisches Programm zur Verbesserung der Informationsverarbeitung und sozialer Kompetenzen bei schizophren Erkrankten.
- Ergo- und Arbeitstherapie: Holzwerkstatt, Textilwerkstatt, Keramikwerkstatt, Gartenarbeit, Kochgruppe.
- Kreative Angebote: Malen, Zeichnen, Bewegung, Tanz, Singen, Theatergruppe.
Die Qualität der Betreuung wird durch ein strukturiertes QM-System sichergestellt. Dazu gehören:
- Strukturierte Betreuungs- und Pflegedokumentation
- Regelmäßige Hilfeplangespräche und Gesamtplanverfahren
- Halbjährliche Reflexionsgespräche mit den Bewohnern
- Entwicklungsberichte und regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung
- Interne Qualitätsentwicklung auf Basis der Dokumentation und Rückmeldungen
Jeder Bewohner hat feste Bezugspersonen im Team. Diese koordinieren die Betreuung, erstellen den individuellen Hilfeplan und stehen für Fragen zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich jederzeit an die Einrichtungsleitung oder das soziale Betreuungsteam wenden. Wenn Sie Mitarbeiter aus dem Team sprechen möchten, besuchen Sie uns am besten an den Werktagen zwischen 9:30 Uhr und 12:00 Uhr oder nachmittags zwischen 13:30 und 16:00 Uhr.

