Informationen für Angehörige
Als Angehöriger eines Menschen mit schwerer psychischer Erkrankung stehen Sie oft vor vielen Fragen: Welche Unterstützung gibt es? Wie sieht der Alltag in einer Einrichtung wie dem Haus am Blender aus? Was können Sie tun, um Ihren Angehörigen zu unterstützen?
Wir verstehen Angehörige als wichtige Partner im Hilfeprozess. Auch wenn der Kontakt manchmal eingeschränkt ist – etwa aus therapeutischen oder sicherheitsrelevanten Gründen – freuen wir uns über einen konstruktiven Austausch im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten.
Wir begrüßen den Kontakt zu Angehörigen und sehen Sie als wichtige Ressource im Hilfeprozess. Gleichzeitig respektieren wir den Wunsch der Bewohner nach Selbstbestimmung und Privatsphäre. Nicht alle Bewohner wünschen regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien – und das ist ihr Recht.
Unser Ansatz ist es, im Rahmen der Möglichkeiten und Wünsche aller Beteiligten eine tragfähige Zusammenarbeit zu gestalten.
Klare Informationen:
Wir informieren Sie über die Struktur unserer Einrichtung, die Betreuungsangebote und die Rahmenbedingungen des Alltags. Auf Wunsch erhalten Sie eine Einführung in die jeweiligen Therapieangebote und die Wohngruppenstruktur.
Unterstützung im Kontakt:
Wir helfen Ihnen, einen angemessenen und tragfähigen Kontakt zu Ihrem Angehörigen aufrechtzuerhalten – unter Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und der jeweiligen Situation. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Besuchen oder der Vorbereitung von Gesprächen.
Regelmäßige Informationen:
Bei wesentlichen Veränderungen im Gesundheitszustand, bei Krisen oder bei wichtigen Entscheidungen im Rahmen der Hilfeplanung informieren wir Sie – sofern der Bewohner eingewilligt hat.
Realistische Erwartungen:
Bei unserer Zielgruppe steht nicht Genesung, sondern Stabilisierung und Sicherheit im Vordergrund. Das bedeutet: Fortschritte sind oft klein und langsam; Rückschritte gehören zum Alltag. Es ist wichtig, Geduld zu haben und kleine Schritte wertzuschätzen.
Grenzen der Einbindung:
Nicht alle Bewohner wünschen Kontakt zu Angehörigen. Manchmal ist ein eingeschränkter Kontakt auch therapeutisch oder sicherheitsrelevant geboten. Wir werden Sie in solchen Fällen über die Gründe informieren – soweit dies möglich ist, ohne die Privatsphäre des Bewohners zu verletzen.
Datenschutz und Schweigepflicht:
Wir unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Ohne Einwilligung des Bewohners dürfen wir keine Informationen über dessen Gesundheitszustand, Therapie oder Alltag an Dritte weitergeben. Bei rechtlicher Betreuung gilt dies entsprechend gegenüber dem Betreuer.
Eigene Belastungsgrenzen:
Der Umgang mit schwerstkranken Menschen ist auch für Angehörige belastend. Scheuen Sie sich nicht, selbst Unterstützung in Anspruch zu nehmen – etwa durch Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder eigene therapeutische Begleitung.
Besuche sind nach Absprache und im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten möglich. Bei einigen Bewohnern kann der Kontakt aus therapeutischen Gründen eingeschränkt sein. Bei forensischer Indikation gelten ggf. zusätzliche Auflagen. Wir empfehlen, Besuche vorher mit dem Behandlungsteam abzusprechen.
Ausflüge oder Besuche außerhalb der Einrichtung sind nach Absprache mit dem Behandlungsteam möglich. Bei forensischen Bewohnern gelten ggf. zusätzliche Auflagen (z. B. gerichtliche Weisungen, Meldepflichten). Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung solcher Ausflüge.
Ja, sofern der Bewohner eingewilligt hat oder bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung. Wir halten Angehörige im Rahmen des Möglichen und Sinnvollen auf dem Laufenden. In akuten Krisensituationen kann es jedoch vorkommen, dass wir zunächst handeln müssen, bevor wir Sie informieren können.
Ja, sofern der Bewohner dies wünscht und rechtlich möglich ist. Wir laden Angehörige gerne zu solchen Gesprächen ein. Ihre Kenntnisse über die Biografie und die Bedürfnisse Ihres Angehörigen sind für uns wertvoll.
Regelmäßiger Kontakt (Besuche, Telefonate, Briefe)
Interesse am Alltag und an Fortschritten zeigen
Realistische Erwartungen haben und kleine Schritte wertschätzen
Bei Konflikten mit dem Behandlungsteam das Gespräch suchen
Eigene Belastungsgrenzen achten und ggf. Unterstützung in Anspruch nehmen
Rückschläge gehören bei unserer Zielgruppe zum Alltag. Wichtig ist, nicht zu verzweifeln, sondern gemeinsam mit dem Behandlungsteam nach Lösungen zu suchen. Oft sind Rückschläge Teil des Lernprozesses und können langfristig zu Fortschritten führen.
Jeder Bewohner hat das Recht, die Einrichtung zu verlassen – sofern keine gerichtlichen Auflagen dagegen sprechen. Wir werden in einem solchen Fall ein Gespräch führen, um die Gründe zu klären und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Bei forensischen Bewohnern gelten zusätzliche Regelungen.
Bei Bewohnern aus dem Maßregelvollzug (§ 63, § 64 StGB) gelten besondere Regelungen:
Kontaktbeschränkungen: Gerichtliche Weisungen können Kontaktverbote zu bestimmten Personen vorsehen. Wir sind verpflichtet, diese zu überwachen.
Besuchskontrollen: Besuche können überwacht oder eingeschränkt werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Informationsweitergabe: Die Weitergabe von Informationen an Angehörige kann eingeschränkt sein, um die Sicherheit des Bewohners oder Dritter nicht zu gefährden.
Ausflüge: Ausflüge außerhalb der Einrichtung unterliegen strengeren Auflagen und müssen ggf. gerichtlich genehmigt werden.
Wir verstehen, dass diese Einschränkungen für Angehörige belastend sein können. Wir werden Sie im Rahmen der Möglichkeiten über die Gründe informieren und Sie bei der Gestaltung des Kontakts unterstützen.
Wir empfehlen Angehörigen, selbst Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen:
Beratungsstellen: Psychiatrische Beratungsstellen, Sozialdienste der Krankenkassen, Caritas, Diakonie.
Selbsthilfegruppen: Für Angehörige psychisch kranker Menschen (z. B. BApK – Bundesverband der Angehörigen psychisch kranker Menschen).
Therapeutische Begleitung: Eigene psychotherapeutische Unterstützung kann helfen, mit der Belastung umzugehen.
Informationsmaterial: Broschüren, Websites und Bücher zum Thema psychische Erkrankungen und Angehörigenarbeit.
Bei Fragen oder zur Klärung von Besuchsregelungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Haus am Blender
Dr. Reck Haus am Blender GmbH
Eschachberg 130 1/2
87474 Buchenberg
Telefon: 08370-242
Ansprechpartner:
Fragen Sie bitte nach einem Mitarbeiter der Gruppe Ihres Angehörigen oder nach einem Mitarbeiter des Sozialdienstes.

